Zufriedene Mandanten

Erfahrungen unserer Mandanten

Lesen Sie, was Mandanten über ihre Erfahrungen mit unserer Kanzlei bei der Durchsetzung ihrer Pensionsansprüche berichten

Zur Startseite

Was unsere Mandanten sagen

Authentische Rückmeldungen von Personen, denen wir bei ihren Pensionsangelegenheiten geholfen haben

MS

Martin Schneider

Zürich

Nach der Ablehnung meines AHV-Anspruchs durch die kantonale Ausgleichskasse war ich verzweifelt. Die Kanzlei hat meinen Fall gründlich analysiert, einen fundierten Einspruch vorbereitet und mich vor der Beschwerdeinstanz vertreten. Nach elf Monaten wurde mein Anspruch vollständig anerkannt. Die rechtliche Expertise und das Engagement waren beeindruckend.

September 2025

CA

Claudia Amstutz

Basel

Meine Pensionskasse hatte meine Altersleistungen nach einer Reglementsänderung erheblich gekürzt. Die Anwälte haben die versicherungsmathematischen Berechnungen geprüft, Fehler identifiziert und eine Korrektur durchgesetzt. Ohne diese fachliche Unterstützung hätte ich die Kürzung hinnehmen müssen. Die Honorarkosten haben sich mehrfach amortisiert.

August 2025

RK

Robert Kälin

Luzern

Die Ruhestandsplanungsberatung hat mir geholfen, eine fundierte Entscheidung zwischen Kapitalbezug und Rente zu treffen. Die steuerlichen Aspekte wurden klar dargelegt, und ich erhielt eine detaillierte Analyse meiner spezifischen Situation. Die Beratung war ihr Geld wert und hat mir Sicherheit für diesen wichtigen Schritt gegeben.

September 2025

SF

Susanne Fischer

Bern

Nach Jahren der Arbeit im Ausland hatte ich Schwierigkeiten, meine internationalen Versicherungszeiten koordinieren zu lassen. Die Kanzlei hat sich mit den zuständigen Behörden in drei Ländern auseinandergesetzt, alle Versicherungszeiten zusammengeführt und eine deutlich höhere Rente durchgesetzt, als ursprünglich berechnet wurde.

Oktober 2025

TM

Thomas Meier

St. Gallen

Mein ehemaliger Arbeitgeber hatte jahrelang zu niedrige Beiträge an die Pensionskasse abgeführt. Die Anwälte haben diesen Sachverhalt aufgedeckt, die Nachzahlungspflicht durchgesetzt und dafür gesorgt, dass meine Vorsorgeleistungen entsprechend angepasst wurden. Ohne diese rechtliche Unterstützung wäre der Fehler nie korrigiert worden.

August 2025

EW

Elisabeth Weber

Genf

Die Beratung zur Schließung meiner Beitragslücken war sehr hilfreich. Ich habe verstanden, welche Auswirkungen die Lücken auf meine Rente haben und welche Möglichkeiten ich habe, diese noch zu schließen. Die Empfehlungen waren praktisch umsetzbar und auf meine finanzielle Situation zugeschnitten.

September 2025

Erfolgsgeschichten aus unserer Praxis

Detaillierte Fallbeispiele, die zeigen, wie wir Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Pensionsansprüche geholfen haben

Erfolgreiche Durchsetzung abgelehnter AHV-Ansprüche

Verteidigung Rentenansprüche

Ausgangssituation: Ein Mandant aus Zürich, der mehrere Jahre im Ausland gearbeitet hatte, beantragte seine AHV-Rente. Die kantonale Ausgleichskasse lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass aufgrund der Auslandsjahre nicht genügend Beitragsjahre vorlägen und Versicherungszeiten aus dem Ausland nicht angerechnet werden könnten.

Unser Vorgehen: Nach gründlicher Prüfung der Unterlagen stellten wir fest, dass die Schweiz mit den betreffenden Ländern Sozialversicherungsabkommen unterhält, die eine Zusammenrechnung der Versicherungszeiten vorsehen. Wir reichten einen detaillierten Einspruch mit Nachweisen über die ausländischen Versicherungszeiten ein und argumentierten auf Basis der geltenden Abkommen.

Ergebnis: Nach elf Monaten und einem Verfahren vor der kantonalen Beschwerdeinstanz wurde der Rentenanspruch vollständig anerkannt. Die monatliche Rentenhöhe beträgt CHF 1'847, was über die Lebenserwartung einen Gesamtwert von über CHF 370'000 darstellt.

Korrektur fehlerhafter Pensionskassenberechnungen

Berufliche Vorsorge

Ausgangssituation: Eine Mandantin aus Basel sollte nach einer Reglementsänderung ihrer Pensionskasse eine deutlich niedrigere Rente erhalten als ursprünglich in Aussicht gestellt. Die Pensionskasse berief sich auf finanzielle Schwierigkeiten und die Notwendigkeit, den Umwandlungssatz zu senken.

Unser Vorgehen: Wir ließen die Berechnungen der Pensionskasse durch einen unabhängigen Aktuar überprüfen. Dabei stellte sich heraus, dass bei der Berechnung der überobligatorischen Leistungen ein falscher Umwandlungssatz angewendet wurde. Zudem hatten die Beitragslücken nach einer Teilzeitphase nicht korrekt in die Berechnung einbezogen werden. Wir reichten Beschwerde ein und forderten eine Neuberechnung.

Ergebnis: Nach siebzehn Monaten und einem Verfahren vor dem Versicherungsgericht wurde die Pensionskasse zur Neuberechnung verpflichtet. Die monatliche Rente erhöhte sich um CHF 483, was einem Gesamtwert von über CHF 140'000 über die statistische Lebenserwartung entspricht.

Optimierung der Ruhestandsstrategie

Ruhestandsplanung

Ausgangssituation: Ein Mandant aus Luzern stand kurz vor der Pensionierung und war unsicher, ob er seine Pensionskassengelder als Kapital beziehen oder eine Rente wählen sollte. Zudem bestanden Beitragslücken aus einer Zeit der Selbständigkeit.

Unser Vorgehen: Wir führten eine umfassende Analyse der finanziellen Situation durch, berechneten die steuerlichen Auswirkungen beider Varianten und bewerteten die Auswirkungen der Beitragslücken auf die Rentenhöhe. Basierend auf der Lebenserwartung, dem Gesundheitszustand und den Anlagezielen des Mandanten entwickelten wir eine maßgeschneiderte Strategie.

Ergebnis: Der Mandant entschied sich für einen Teilkapitalbezug von 40 Prozent und eine Teilrente von 60 Prozent. Zusätzlich tätigte er noch freiwillige Einkäufe zur Schließung der Beitragslücken, was die steuerliche Belastung im Jahr des Kapitalbezugs deutlich reduzierte. Die Gesamtersparnis durch die optimierte Strategie betrug über CHF 28'000.

Kontaktinformationen

Erreichen Sie uns für eine Erstberatung zu Ihren Pensionsangelegenheiten

Bürozeiten

Montag - Freitag

08:00 - 18:00 Uhr

Adresse

Beethovenstrasse 47
8002 Zürich

Erstberatung vereinbaren

Kontaktieren Sie uns für eine erste Einschätzung Ihrer Situation. Erstberatungstermine werden in der Regel innerhalb von drei Werktagen nach Kontaktaufnahme angeboten.

Kontaktformular

Vertrauensindikatoren

15+

Jahre Erfahrung im Pensionsrecht

480+

Erfolgreich gelöste Fälle

87%

Erfolgsrate bei Einsprüchen

4.8

Durchschnittliche Bewertung

Werden Sie unser nächster Erfolgsfall

Vereinbaren Sie eine Erstberatung und erfahren Sie, wie wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Pensionsansprüche helfen können